Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 28. November 2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vereinbarung“) regeln die Nutzung des Phoenix Whistleblowing Systems („Phoenix-Anwendung“ oder „Dienst“), einer Software as a Service (SaaS)-Lösung für das Whistleblowing-Management, die von Integrity International SA betrieben wird. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Phoenix-Anwendung erklärt sich der Benutzer („Benutzer“) mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Wenn der Benutzer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung der Phoenix-Anwendung sofort einstellen.

  1. Definition des Dienstes:
    Phoenix ist eine SaaS-Lösung für das Whistleblowing-Management, die von Integrity International SA betrieben wird. SaaS ist ein cloudbasiertes Servicemodell, bei dem Softwareanwendungen von einem Anbieter gehostet und Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Die Kunden abonnieren den Dienst im Namen ihrer eigenen Organisation oder als Drittanbieter von Whistleblowern für ihre Kunden. Phoenix bietet verschiedene Features und Funktionalitäten für die Verwaltung von Whistleblowing-Vorfällen, darunter sichere und anonyme Meldekanäle, Fallmanagement-Tools und Analyseberichte.
  2. Rechte und Pflichten des Nutzers:
    Die Benutzer haben das Recht, alle in der Phoenix-Anwendung bereitgestellten Funktionen zu nutzen und müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und lokaler Datenschutzgesetze. Sie müssen außerdem die Whistleblower-Gesetze und Zeugenschutzgesetze im Zusammenhang mit Whistleblowing-Aktivitäten einhalten und die Whistleblower auf der Grundlage ihrer Entscheidung für Anonymität oder Vertraulichkeit schützen. Benutzer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihnen in der Phoenix-Anwendung bereitgestellten Informationen korrekt und wahrheitsgemäß sind.
    Benutzer dürfen die Phoenix-Anwendung nicht für betrügerische, illegale oder unethische Aktivitäten nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Offenlegung falscher oder irreführender Informationen oder die Verwendung der Anwendung zur Belästigung oder Einschüchterung anderer Benutzer. Benutzer dürfen nicht versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Phoenix-Anwendung zu verschaffen oder deren Betrieb oder Funktionalität in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen.
    Benutzer dürfen sich nicht an betrügerischen oder irreführenden Aktivitäten beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Angabe falscher, ungenauer oder unvollständiger Informationen in der Phoenix-Anwendung, die Nachahmung einer natürlichen oder juristischen Person oder die falsche Darstellung ihrer Identität, Zugehörigkeit oder Beziehung zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person . Integrity International SA behält sich das Recht vor, den Zugriff eines Benutzers auf die Phoenix-Anwendung auszusetzen oder zu beenden, wenn der Benutzer an solchen Aktivitäten beteiligt ist.“
    Phoenix behält sich das Recht vor, den Zugriff eines Benutzers auf den Dienst auszusetzen oder zu beenden, wenn der Benutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
  3. Zahlungsbedingungen:
    Der Nutzer zahlt auf Basis des von ihm gewählten Abonnementmodells und für den vorgeschlagenen Zeitraum. Die Preis- und Abonnementmodelle sind auf der Phoenix-Website beschrieben. Integrity International SA behält sich das Recht vor, die Abonnementmodelle und Preise zu ändern. Alle Änderungen werden dem Benutzer durch Benachrichtigungen in der Phoenix-Anwendung oder per E-Mail mitgeteilt. Änderungen der Abonnementmodelle und der Preise werden den Nutzern vor Ablauf der Abonnementlaufzeit mitgeteilt. Nach Ablauf der Abonnementlaufzeit hat der Nutzer die Wahl, den Dienst zu den neuen Abonnementmodellen und Preisen weiterhin zu abonnieren oder die Nutzung des Dienstes einzustellen. Benutzer sind für die Zahlung aller mit ihrem Abonnement der Phoenix-Anwendung verbundenen Gebühren und Abgaben verantwortlich, einschließlich aller anfallenden Steuern. Die Nichtzahlung der Gebühren kann dazu führen, dass der Zugriff des Benutzers auf den Dienst gesperrt oder gekündigt wird. Wenn das Konto gemäß Klausel 2 gesperrt oder gekündigt wird, hat der Benutzer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung
  4. Datenschutz und Sicherheit:
    Phoenix Whistleblowing Systems hält sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und bietet ein System, das Datenschutz und Sicherheit gewährleistet. Benutzer der Phoenix-Anwendung fungieren jedoch als Datenverarbeiter und sind für die Verwaltung der von ihnen verarbeiteten Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften verantwortlich. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Phoenix-Anwendung einholen. Phoenix wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Benutzerdaten zu schützen. Phoenix wird nicht auf Benutzerdaten zugreifen oder diese verwenden, es sei denn, dies ist für die Bereitstellung der Phoenix-Anwendung und der damit verbundenen Supportdienste erforderlich. Im Falle einer Datenschutzverletzung oder eines anderen Sicherheitsvorfalls wird Phoenix die betroffenen Benutzer umgehend benachrichtigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Vorfalls abzumildern.
  5. Geistiges Eigentum:
    Die Benutzer müssen anerkennen, dass alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Handelsnamen, Urheberrechte und Patente, an der Phoenix-Anwendung Eigentum von Integrity International SA oder seinen Lizenzgebern sind. Benutzern wird eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Phoenix-Anwendung für die Dauer ihres Abonnements gewährt. Benutzer dürfen die Phoenix-Anwendung nicht in einer Weise nutzen, die die geistigen Eigentumsrechte von Integrity International SA oder seinen Lizenzgebern verletzt. Benutzer behalten alle geistigen Eigentumsrechte an den Daten und Informationen, die sie über die Phoenix-Anwendung bereitstellen. Benutzer müssen jedoch sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügen, um geistiges Eigentum, einschließlich Namen und Urheberrechte, zu nutzen, das sie in der Phoenix-Anwendung eingeben. Phoenix behält sich das Recht vor, Inhalte zu entfernen, die die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzen. Benutzer müssen Phoenix unverzüglich über jeden vermuteten Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Phoenix-Anwendung informieren.
  6. Kündigung und Stornierung:
    1. Vertragsbeendigung:
      Die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Benutzer und Integrity International SA kommt zustande, wenn das Abonnement des Benutzers für die Phoenix-Anwendung ausläuft oder gekündigt wird. Sobald das Abonnement endet, erlöschen die Rechte des Benutzers zum Zugriff und zur Nutzung der Phoenix-Anwendung sofort.
    2. Keine Entschädigung:
      Bei Kündigung oder Ablauf des Abonnements hat der Benutzer keinen Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung oder Erstattung von Integrity International SA für mögliche Verluste oder Unannehmlichkeiten, die durch den Verlust des Zugriffs auf die Phoenix-Anwendung entstehen.
    3. Fortlaufende Verpflichtungen:
      Auch nach Beendigung des Abonnements bleiben bestimmte Verpflichtungen bestehen. Dazu gehört die Einhaltung der Bestimmungen zu geistigen Eigentumsrechten, Datenschutz, Vertraulichkeit, Haftung sowie zur Anwendung des geltenden Rechts und der Gerichtsbarkeit. Diese Klauseln bleiben auch nach Vertragsende wirksam und durchsetzbar.
    4. Datenlöschung:
      Im Falle des Ablaufs oder der Kündigung des Abonnements:

      • Von Whistleblowern übermittelte Daten werden innerhalb eines Monats aus unseren Systemen gelöscht.
      • Die vom Nutzer eingegebenen Daten werden innerhalb von drei Monaten gelöscht. Dieser Löschvorgang unterliegt allen geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen, die die Aufbewahrung bestimmter Arten von Daten vorschreiben.
    5. Aufbewahrung von Aufzeichnungen:
      Integrity International SA ist gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften verpflichtet, bestimmte Daten aufzubewahren, z. B. Rechnungsunterlagen und andere notwendige Unterlagen.
    6. Rückerstattungsrichtlinie:
      Alle für den Phoenix-Antrag gezahlten Gebühren sind nicht erstattungsfähig, außer in Fällen, in denen eine Rückerstattung gesetzlich vorgeschrieben ist.
    7. Rechte von Phoenix:
      Phoenix behält sich das uneingeschränkte Recht vor, den Zugriff eines Benutzers auf die Anwendung jederzeit und aus beliebigem Grund auszusetzen oder zu beenden. Hierzu zählen auch Fälle, in denen es zu einem Verstoß des Nutzers gegen die AGB kommt. Solche Maßnahmen werden nach eigenem Ermessen von Phoenix ergriffen, um die Einhaltung sicherzustellen und unsere Interessen zu schützen.
  7. Haftung und Freistellung:
    Integrity International SA haftet nicht für direkte, indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder Strafschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Phoenix-Anwendung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Umsatz, Daten usw Geschäftsmöglichkeiten oder andere Schäden, die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Phoenix-Anwendung ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Integrity International SA auf den Betrag beschränkt, den der Benutzer in den letzten zwölf (12) Monaten für die Phoenix-Anwendung gezahlt hat. Benutzer erklären sich damit einverstanden, Integrity International SA, seine verbundenen Unternehmen sowie seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die sich daraus ergeben, schadlos zu halten oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Phoenix-Anwendung durch den Benutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte oder Verstöße gegen geltende Gesetze oder Vorschriften.
  8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Schweiz und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss etwaiger Rechtswahl- oder Kollisionsrechtsbestimmungen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Phoenix-Anwendung ergeben, werden ausschließlich von den Gerichten der Schweiz entschieden. Benutzer müssen jedoch auch alle geltenden Gesetze und Vorschriften in den Ländern einhalten, in denen sie tätig sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzgesetze und Whistleblower-Gesetze. Benutzer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Nutzung der Phoenix-Anwendung allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
  9. Änderungen und Aktualisierungen:
    Integrity International SA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren. Eventuelle Änderungen werden dem Nutzer durch Benachrichtigungen in der Phoenix-Anwendung oder per E-Mail mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Phoenix-Anwendung durch den Benutzer nach solchen Änderungen stellt die Annahme der überarbeiteten Geschäftsbedingungen durch den Benutzer dar. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie eingehalten werden. Ist der Nutzer mit etwaigen Änderungen der Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, muss er die Nutzung der Phoenix-Anwendung unverzüglich einstellen.
  10. Support und Wartung:
    Integrity International SA stellt während der Abonnementlaufzeit technischen Support und Wartung für die Phoenix-Anwendung bereit. Der technische Support und die Wartung umfassen die Lösung technischer Probleme im Zusammenhang mit der Phoenix-Anwendung und die Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Phoenix-Anwendung. Benutzer können über das Ticketsystem der Phoenix-Anwendung oder per E-Mail mit dem technischen, kommerziellen oder administrativen Team von Integrity International SA kommunizieren. Integrity International SA unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um Supportanfragen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu beantworten. Die Reaktionszeit kann je nach Schwere und Komplexität des Problems variieren. Integrity International SA stellt bei Bedarf Updates und Patches für die Phoenix-Anwendung bereit, um deren Funktionalität und Leistung aufrechtzuerhalten. Integrity International SA unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Unterbrechung der Phoenix-Anwendung während Aktualisierungen oder Wartungsaktivitäten zu minimieren. Integrity International SA haftet jedoch nicht für Schäden oder Verluste, die durch Störungen der Phoenix-Anwendung während Aktualisierungen oder Wartungsarbeiten entstehen.
  11. Gesamte Vereinbarung:
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Benutzer und Integrity International SA hinsichtlich der Nutzung der Phoenix-Anwendung dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Mitteilungen und Vorschläge, ob mündlich oder schriftlich, zwischen dem Benutzer und Integrity International SA. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung gestrichen und die übrigen Bestimmungen werden durchgesetzt. Das Versäumnis von Integrity International SA, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung.
  12. Salvatorische Klausel:
    1. Gültigkeit der Bestimmungen:
      Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig ist, im Widerspruch zu einer anderen Bestimmung der Vereinbarung steht oder anderweitig nicht durchsetzbar ist, bleibt die Vereinbarung in Kraft, als ob sie ohne die Einbeziehung dieser nicht durchsetzbaren Bestimmung abgeschlossen worden wäre drin.
    2. Anpassung ungültiger Bestimmungen:
      Wenn eine Bestimmung aufgrund ihres Geltungsbereichs oder ihrer Breite als nicht durchsetzbar erachtet wird, ist diese Bestimmung so zu ändern und auszulegen, dass sie durchsetzbar ist und so weit wie möglich die ursprüngliche Absicht der Parteien widerspiegelt, während gleichzeitig der Gesamtinhalt der Vereinbarung gewahrt bleibt Absicht und wirtschaftliche Wirkung.
    3. Fortbestehen der Vereinbarung:
      Die Nichtdurchsetzbarkeit eines Teils dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung. Die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  13. Kontaktinformationen:
    Wenn der Benutzer Fragen oder Bedenken zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Integrity International SA unter [email protected]